Versicherungsrecht

 


Das Versicherungsvertragsrecht wird im Wesentlichen durch die Versicherungsbedingungen bestimmt. Wir prüfen und klären für Sie hierbei Ihre Haftung oder Ihre Ansprüche gegen Dritte in Schadensfällen - und zwar in folgenden Versicherungssparten: Sachversicherungen (Feuer, Wohngebäude, Hausrat, Einbruch, Kfz-Kasko, Transport), Haftpflichtversicherungen, Personenversicherungen (Krankheit, Unfall, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Vermögensschadensversicherungen).