Haben Sie auch Fragen oder Probleme zur

Trennung - Scheidung - Unterhalt - Ehevertrag im Familienrecht:

Gerade im Familienrecht ist eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt, auch schon unmittelbare vor einer Trennung ratsam. Denn wenn die Trennung von Ehefrau und Ehemann bevorsteht, muss viel beachtet werden und häufig haben die Ehepartner viele Fragen. Alles, was über Jahren bestand hatte, das entgegengebrachte Vertrauen und viele Selbstverständlichkeiten, zählen unter Umständen nicht mehr. Man fühlt sich unter Umständen betrogen und belogen, weiß nicht mehr, was man noch glaube kann oder soll und ist ein Stück weit hilflos angesichts der neuen Situation. es gibt viele Fragen und lassen Sie sich das gesagt sein - das ist völlig normal. Wenn das Leben derart auf den Kopf gestellt wird, dann braucht man in der Regel erst einmal etwas Zeit, um sich neu zu sortieren.

 

Doch lassen Sie nicht zu viel Zeit ins Land gehen, denn je nach konkreten Situation ist es hilfreich, recht schnell einige Dinge zu ordnen und zu regeln. Ein im Familienrecht erfahrener Rechtsanwalt hilft Ihnen durch die zahlreichen Fragen und Probleme und kann Ihnen auch z.B. den lästigen Schriftverkehr abnehmen.
 

Trennung

Gerade bei einer Trennung stellen sich vor allem Vermögensfragen. Wie hoch ist der Trennnungsunterhalt für die Ehefrau? Wieviel Kindesunterhalt ist zu bezahlen? Was kostet eine Scheidung? ...sind nur wenige der vielen Fragen. Doch auch weitere Punkte sind in der Trennungsphase wichtig, denn z.B. Bankvollmachten wirken fort und bergen nicht häufig ein großes Risiko. Oder was ist mit der Mietwohnung oder dem Eigenheim / Haus? Laufen Kredite müssen diese auch weiterhin bedient werden, um Schwierigkeiten mit der Bank zu vermeiden. Was müssen Selbständige und Unternehmer bei einer Trennung beachten? was passiert mit dem Unternehmen im Falle eine Scheidung?
 

Scheidung

Voraussetzung für eine Scheidung ist meist das sogenannte Scheidungsjahr, also das seit mehr als einem Jahr getrennt leben. Dann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Doch mit der Scheidung stellen sich noch weit wichtigere Fragen wie der sogenannten Versorgungsausgleich oder ob weitere zu regelnde Themen im sogenannten Verbund-Verfahren geltend gemacht werden sollen / müssen? Je nach Einkommenssituation spielt auch die Frage eine Rolle, ob für das Gerichtsverfahren unter Umständen Verfahrenskostenhilfe gewährt wird?
 

Unterhalt

Beim Unterhalt wird grob der Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung, der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung und der Kindesunterhalt, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet, unterschieden.
 

Sorgerecht / Umgangsrecht

Bei gemeinsamen Kinder wird das Sorgerecht und Umgangsrecht immer wieder ein Thema sein oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wichtig ist auch die Vermögensauseinandersetzung zu der der Zugewinn gehört (Zugewinngemeinschaft), also was die Ehegatten während der Ehe angespart haben wird aufgeteilt. Dies gilt auch für ein gemeinsames Haus und einer Wohnung (Immobilien im gemeinsamen Eigentum). wird man sich bei Immobilien z.B. nicht einig besteht auch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung, mit der das gemeinsame Eigentum aufgehoben werden kann. Egal ob Aktien, ein Sparplan, Bankguthaben eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung - bei einer Scheidung müssen diese Vermögen häufig getrennt werden. Etwas anderes kann natürlich dann gelten, wenn die Ehepartner die Gütertrennung vereinbart hatten, also typischerweise ein Ehevertrag geschlossen wurde.

Ehevertrag


Um Probleme bei einer Scheidung und hohe Kosten zu vermeiden, kann man viele Dingen auch miteinander regeln und eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung (Ehevertrag) auch noch vor bzw. nach der Trennung abschließen.

Und wenn beide Ehepartner sich einig sind, kann die Scheidung auch nur mit einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Dies spart viel Geld, häufig bis zur Hälfte der sonst üblichen Kosten. Übrigens bieten wir auch die Online Scheidung also das Einreichen aller notwendigen Unterlagen per Email, Fax oder Post an und vertreten Sie in ganz Deutschland.